Das Maklerrecht kommt im BGB mit vier Paragraphen aus. Leicht durchschaubar
wird es dadurch keinesfalls. Vielmehr erfordert es anstelle des Durchblicks
im Paragraphendschungel einen umfassenden Überblick über aktuelle
Gerichtsurteile und Fallentscheidungen.
Maklerrecht erfordert Spezialisten und deshalb gehört Maklerrecht zu
unseren Kernkompetenzen.
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